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Regulatorische Quellen & Dokumente

Direktzugang zu aktuellen Veröffentlichungen von BaFin, EBA, BSI, EIOPA und weiteren Aufsichtsbehörden — mit Link zur jeweiligen Originalquelle.

Frist 01.01.2027

Leasing und Factoring: DORA kommt vollständig, ohne Verbundplattform und ohne Hausberater

Diese Häuser müssen binnen Monaten ein komplettes DORA-Rahmenwerk aufbauen. Im ganzen Markt spricht sie genau ein Anbieter gezielt an. Der härteste Termin und zugleich die größte Lücke: Der Aufbau sollte jetzt beginnen.

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EUR-LexNEU
Leasing & Factoring

DORA ab 01.01.2027: Leasing- und Factoring-Gesellschaften vollständig in der Pflicht

Leasing- und Factoring-Gesellschaften fallen zum 1. Januar 2027 vollständig unter DORA und müssen binnen weniger Monate ein komplettes Rahmenwerk aufbauen: IKT-Risikomanagement, Vorfallmanagement, Resilience Testing, Informationsregister und Auslagerungssteuerung. Diese Häuser haben weder Verbundplattform noch Hausberater. Das ist der härteste Termin im Markt und zugleich die größte Lücke. Der Aufbau sollte jetzt beginnen, nicht erst im Dezember.

Frist: 01. Jan. 2027Zur Quelle
BSINEU
NIS-2

BSI-NIS-2-Toleranzfrist endet am 31. Juli 2026 – Aufsichtsverfahren ab August

Das BSI hat den 31. Juli 2026 als Abschluss der Toleranzfrist für ausstehende NIS-2-Registrierungen gesetzt. Ab August 2026 leitet das BSI verstärkt Aufsichtsverfahren gegen nicht registrierte Einrichtungen ein. Unternehmen, die sich noch nicht registriert haben, riskieren Bußgelder bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des Jahresumsatzes sowie persönliche Geschäftsführerhaftung. Registrierung und erste Audits sind nun zwingend.

Juli 2026Zur Quelle
EUR-LexNEU
EU AI Act

EU AI Act: Hochrisiko-KI-Pflichten sind seit 2. August 2026 in Kraft

Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme gemäß EU AI Act (Art. 9–17) sind seit dem 2. August 2026 voll anwendbar. Finanzinstitute müssen KI-Systeme in der Kreditwürdigkeitsprüfung, Betrugserkennung und Versicherungstarifierung vollständig konform haben – mit Risikomanagement-System, technischer Dokumentation, menschlicher Aufsicht und Robustheitsanforderungen. Die BaFin prüft jetzt die KI-Inventare und Konformitätsdokumentation beaufsichtigter Institute.

Seit 2. Aug. 2026Zur Quelle
EBANEU
DORA

DORA: Gnadenfrist beendet – erste Aufsichtsbescheide und Register-Resubmission

Die Übergangsfrist für DORA ist beendet. Nationale Aufsichtsbehörden haben ab Juli 2026 mit automatisierten sektorübergreifenden Analysen des IKT-Informationsregisters begonnen und erste Aufsichtsbescheide mit Beanstandungen verschickt. Institute mit Lücken im Register müssen eine Resubmission durchführen. Schwerpunkte: Vertragsanpassungen bei IKT-Drittdienstleistern, TLPT-Nachweise und Vorfallmanagement-Prozesse.

Juli 2026Zur Quelle
EBANEU
EU AI Act

EBA-Factsheet: Implikationen des EU AI Act für Banken und Zahlungsdienstleister

Die EBA hat ein Factsheet zu den Auswirkungen des EU AI Act auf den Banken- und Zahlungssektor veröffentlicht. Es beschreibt die Klassifizierung hochriskanter KI-Anwendungen (Kreditscoring, Betrugserkennung, AML-Systeme), Schnittstellen zu DORA-Pflichten für KI als IKT-Komponente sowie die Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden. Die Europäische Kommission muss bis 2. Februar 2027 Leitlinien zur Klassifizierung hochriskanter Anwendungsfälle veröffentlichen.

Juli 2026Zur Quelle
EBANEU
DORA

EBA – Überarbeitete Leitlinien zum IKT-Risikomanagement (DORA Art. 5–16)

Die EBA hat aktualisierte Leitlinien zum IKT-Risikomanagement-Framework nach DORA sowie überarbeitete technische Durchführungsstandards (ITS) zum DORA-Informationsregister veröffentlicht. Die Leitlinien präzisieren Mindestanforderungen an Identifikation, Schutz, Erkennung, Reaktion und Wiederherstellung sowie Vorgaben zur Klassifizierung von IKT-Vorfällen und Konzentrationsrisiken bei Cloud-Anbietern.

2025/2026Zur Quelle
BaFinNEU
EU AI Act

BaFin – KI im Finanzsektor: Aufsichtliche Schwerpunkte 2026

Die BaFin hat ihre Erwartungen an KI-Governance für beaufsichtigte Institute konkretisiert: KI-Inventar, Risikoklassifizierung nach EU AI Act, Integration in MaRisk-konforme Risikostrukturen sowie menschliche Aufsicht bei automatisierten Kreditentscheidungen. Finanzinstitute sollten ihre KI-Systeme bis zur Hochrisiko-Frist (August 2026) vollständig inventarisiert und klassifiziert haben.

EBANEU
EBA

EBA – Erweitertes Operational Risk Reporting (CRR3/Basel IV)

Die EBA hat Banken zusätzliche Vorbereitungszeit bis Ende Juni 2026 eingeräumt, um neue erweiterte Meldepflichten für operationelle Risiken nach CRR3/Basel IV zu erfüllen. Die neuen Anforderungen umfassen detailliertere Datenmeldungen zu Verlusten aus operationellen Risiken und IKT-Vorfällen.

Juni 2026Zur Quelle
EBANEU
EU AI Act

EBA-Konsultation: KI-Governance und Hochrisiko-KI im Finanzsektor (2026)

Die EBA hat ein Diskussionspapier zu den Anforderungen an KI-Governance und Hochrisiko-KI-Systeme im Finanzsektor veröffentlicht. Es konkretisiert, welche KI-Anwendungen (u. a. Kreditscoring, Betrugserkennung, AML-Systeme) als hochriskant gemäß EU AI Act einzustufen sind und welche Governance-, Risikomanagement- und Dokumentationspflichten daraus folgen. Das Papier adressiert zudem die Abgrenzung zu DORA-Pflichten für KI als IKT-Komponente.

2025/2026Zur Quelle
IDWNEU
DORA

IDW – Prüfungsansatz zu DORA: Hinweise für die Abschlussprüfung

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Hinweise zur Berücksichtigung von DORA-Anforderungen im Rahmen der Abschlussprüfung veröffentlicht. Die Verlautbarung richtet sich an Wirtschaftsprüfer und Revisoren und gibt Orientierung zu Prüfungshandlungen für die fünf DORA-Säulen, das Informationsregister sowie die Prüfung von IKT-Drittparteienrisiken. Für DORA-pflichtige Institute relevant als Maßstab für die prüfungssichere Dokumentation.

2025/2026Zur Quelle
BSINEU
NIS-2

NIS-2 Enforcement-Phase – BSI leitet erste Aufsichtsverfahren ein (Q2 2026)

Das BSI befindet sich ab Q2 2026 in der operativen Aufsichtsphase. Institute ohne fristgerechte Registrierung (Frist: 6. März 2026) riskieren Bußgelder. Besonders kritische Einrichtungen haften mit bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des Jahresumsatzes; Geschäftsführer können persönlich haftbar gemacht werden. Die NIS-2-Aufsicht liegt bei nationalen Behörden, das BSI koordiniert für kritische Infrastrukturen.

Q2 2026Zur Quelle
BaFinNEU
EU AI Act

BaFin-Orientierungshilfe: IKT-Risiken beim Einsatz von KI unter DORA

Die BaFin hat eine Orientierungshilfe zum Umgang mit IKT-Risiken beim Einsatz von KI veröffentlicht und das Thema in ihren Fokusrisiken 2026 hervorgehoben. Die nicht-bindende Hilfestellung unterstützt Finanzinstitute bei der Umsetzung der DORA-Anforderungen im KI-Kontext – u. a. bei der Einordnung von KI-Systemen als IKT-Komponente, dem Risikomanagement und der Überwachung von KI-Drittanbietern.

Sept. 2026Zur Quelle
EUR-LexNEU
EU AI Act

EU AI Act: GPAI-Verhaltenskodex verabschiedet (Apr. 2026)

Im April 2026 wurde der finale Code of Practice für General Purpose AI (GPAI) Modelle verabschiedet. Er konkretisiert Transparenz- und Dokumentationspflichten nach Art. 53 EU AI Act sowie Maßnahmen zur Minderung systemischer Risiken für GPAI-Modelle mit hohem Einfluss. Für Finanzinstitute relevant: Eigenentwicklungen auf Basis von Foundation Models können unter GPAI-Regeln fallen.

Apr. 2026Zur Quelle
BSINEU
NIS-2

BSI veröffentlicht C5:2026 – Kriterienkatalog Cloud Computing aktualisiert

Am 7. April 2026 hat das BSI den aktualisierten C5:2026 veröffentlicht. Der neue Katalog enthält erweiterte Anforderungen an Standortwahl von Rechenzentren sowie strengere Vorgaben zu Datensouveränität und Subunternehmerketten. Relevant für alle DORA-pflichtigen Institute, die Cloud-Dienstleister einsetzen – der C5 gilt als anerkannter Nachweis für Cloud-Sicherheit im deutschen Aufsichtskontext.

Apr. 2026Zur Quelle
BaFinNEU
MaRisk

9. MaRisk-Novelle – BaFin Konsultation 02/2026 (Apr. 2026)

Die BaFin hat am 1. April 2026 den Entwurf zur 9. MaRisk-Novelle (Konsultation 02/2026) veröffentlicht. Kernthema: deutliche Ausweitung der Proportionalität – ca. 85 % der Institute sollen künftig von vereinfachten Anforderungen profitieren. Weitere Schwerpunkte: Überarbeitung der Anforderungen an IT-Governance und Auslagerungsmanagement im Einklang mit DORA.

Apr. 2026Zur Quelle
EBANEU
DORA

DORA Register of Information – erste Einreichungspflicht (März 2026)

Finanzinstitute mussten ihr DORA-Register über IKT-Drittdienstleister erstmals bis zum 20. März 2026 im xBRL-CSV-Format bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen. Die EBA hat begleitende Guidance zur korrekten Befüllung sowie häufigen Fehlern veröffentlicht. Lücken im Register sind ein zentrales Prüfungsthema der nationalen Aufsichtsbehörden.

März 2026Zur Quelle
EIOPANEU
Solvency II

Solvency II Reform – EU-Kommission verabschiedet Delegierte Verordnung (März 2026)

Die EU-Kommission hat im März 2026 Änderungen zur Solvency II Delegierten Verordnung verabschiedet. In Kraft seit 10. März 2026, Anwendung ab 30. Januar 2027. EIOPA hat parallel 13 Leitlinien zur Konsultation gestellt und Anforderungen an das Aufsichtsreporting für Versicherer vereinfacht.

März 2026Zur Quelle
BSINEU
NIS-2

BSI-Registrierungsportal für NIS-2-Einrichtungen (Jan. 2026)

Seit Januar 2026 konnten sich betroffene Unternehmen im BSI-Portal als NIS-2-regulierte Einrichtung registrieren. Die Registrierungspflicht galt bis 6. März 2026. Das Portal informiert über Meldepflichten und technisch-organisatorische Maßnahmen nach § 30 BSIG. Nicht registrierte Einrichtungen riskieren aufsichtliche Maßnahmen.

Jan. 2026Zur Quelle
BundesregierungNEU
NIS-2

NIS2UmsuCG in Kraft – Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Dez. 2025)

Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Es überführt die EU-NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht, erweitert den KRITIS-Anwendungsbereich erheblich und verschärft Pflichten für Cybersicherheit, Vorfallmeldung und Lieferkettensicherheit. Für Finanzunternehmen gelten die spezifischeren DORA-Anforderungen vorrangig (Lex specialis).

Dez. 2025Zur Quelle
ISONEU
ISO

ISO 27001:2022 – Übergangsfrist abgelaufen (Okt. 2025)

Seit 31. Oktober 2025 ist die dreijährige Übergangsfrist für ISO/IEC 27001:2022 abgelaufen. Zertifikate nach der alten 2013er-Fassung sind nicht mehr gültig. Unternehmen müssen nun vollständig nach der aktuellen Fassung mit 93 Controls (Annex A) zertifiziert sein. Für Finanzunternehmen ist die Zertifizierung oft Voraussetzung für ISMS-Nachweise gegenüber der Aufsicht.

Okt. 2025Zur Quelle
EBANEU
DORA

EBA – DORA-Umsetzungsstand: Aufsichtliche Erwartungen und häufige Lücken (2025)

Die EBA hat sich wiederholt zum Stand der DORA-Umsetzung in der EU geäußert und aufsichtliche Erwartungen für 2025 kommuniziert. Häufig identifizierte Lücken: unvollständige IKT-Informationsregister, fehlende Vertragsanpassungen bei IKT-Drittdienstleistern, unzureichende Vorfallklassifizierung. Nationale Aufsichtsbehörden intensivieren die Prüfungen.

BaFinNEU
EU AI Act

BaFin – KI-Anwendungen im Finanzsektor: Aufsichtliche Erwartungen

Die BaFin hat ihre Erwartungen an den Einsatz von KI in beaufsichtigten Instituten veröffentlicht. Im Fokus: Governance-Anforderungen, Risikomanagement für KI-Modelle, Erklärbarkeit automatisierter Entscheidungen und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act (gültig seit Februar 2025).

EUR-Lex
DORA

Verordnung (EU) 2022/2554 – Digital Operational Resilience Act (DORA)

Volltext der EU-Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor. Verbindlich seit 17. Januar 2025.

Jan. 2025Zur Quelle
BaFin
DORA

BaFin: FAQ zu DORA – Häufig gestellte Fragen

Praxisorientierte Antworten der BaFin zu Auslegungsfragen rund um DORA, IKT-Risikomanagement und Meldepflichten.

EBA
DORA

EBA: Regulatory Technical Standards (RTS) zu DORA

Technische Regulierungsstandards der EBA zu den DORA-Anforderungen, u.a. zu IKT-Risikomanagement, Vorfallklassifizierung und Drittparteienmanagement.

2024/2025Zur Quelle
BaFin
DORA

BaFin: Merkblatt zum Umgang mit IKT-Drittdienstleistern

Aufsichtliche Hinweise der BaFin zur Steuerung und Überwachung von IKT-Drittdienstleistern im Kontext von DORA und MaRisk AT 9.

EIOPA
DORA

EIOPA: DORA-Umsetzung für Versicherungsunternehmen

Leitlinien und Q&A der EIOPA zu den DORA-Anforderungen für Versicherungsunternehmen, inkl. Zusammenspiel mit VAIT und Solvency II.

ISONEU
ISO

ISO/IEC 42001 – KI-Managementsystem: Standard für verantwortungsvolle KI-Governance

ISO/IEC 42001 ist der erste internationale Standard für KI-Managementsysteme (AIMS). Er legt Anforderungen an Governance, Risikomanagement und Compliance für den verantwortungsvollen KI-Einsatz fest – besonders relevant für Finanzdienstleister im Kontext von EU AI Act und DORA.

2023 / aktuell 2025Zur Quelle
EUR-Lex
EU AI Act

Verordnung (EU) 2024/1689 – KI-Verordnung (EU AI Act)

Volltext der EU-Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Risikobasierter Ansatz mit stufenweiser Anwendbarkeit ab 2025/2026.

BaFin
EU AI Act

BaFin: KI im Finanzsektor – Aufsichtliche Perspektive

Aufsichtliche Hinweise und Erwartungen der BaFin zum Einsatz von KI-Systemen in Finanzunternehmen, inkl. Risikomanagement und Governance.

2024/2025Zur Quelle
EBA
DORA

EBA: Implementing Technical Standards – IKT-Risikomanagement

Durchführungsstandards zur Umsetzung des IKT-Risikomanagement-Frameworks nach DORA Art. 5–16, inkl. Anforderungen an das Informationsregister.

BaFin
MaRisk

BaFin: Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Konsolidierter Text der MaRisk inkl. aktueller Novellierung. Besonders relevant: AT 7 (Ressourcen), AT 7.2 (IT), AT 7.3 (Notfallmanagement), AT 9 (Auslagerungen).

ISO
ISO

ISO/IEC 27001 – Informationssicherheits-Managementsysteme

Internationaler Standard für ISMS. Referenzrahmen für den Aufbau, die Implementierung und Zertifizierung von Informationssicherheits-Managementsystemen.

BSI
NIS-2

BSI: NIS-2-Umsetzungsgesetz – Orientierungshilfe für Unternehmen

Praxishinweise des BSI zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie. Für Finanzunternehmen relevant: Abgrenzung zu DORA und sektorspezifischen Anforderungen.

2024/2025Zur Quelle
EBA
MaRisk

EBA: Leitlinien zu Auslagerungsvereinbarungen

EBA/GL/2019/02 – Verbindliche Leitlinien zu Governance, Risikoanalyse und Berichterstattung bei Auslagerungen für EBA-beaufsichtigte Institute.

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